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   LG Wuppertal, 09.05.2011 - 6 T 246/11, 6 T 248/11   

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https://dejure.org/2011,47501
LG Wuppertal, 09.05.2011 - 6 T 246/11, 6 T 248/11 (https://dejure.org/2011,47501)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 09.05.2011 - 6 T 246/11, 6 T 248/11 (https://dejure.org/2011,47501)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - 6 T 246/11, 6 T 248/11 (https://dejure.org/2011,47501)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.05.2011 - 6 T 246/11
    Dies gilt auch dann, wenn man ausgehend vom Standpunkt der Antragstellerin entsprechend der Rechtslage im deutschen Recht (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1205 f) nach englischem Insolvenzrecht davon ausgeht, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Prozesskostenerstattung zur Insolvenzmasse gehört und insoweit der (englische) Insolvenzverwalter regelmäßig allein verfügungs- und mithin auch hinsichtlich des Antrags auf Kostenerstattung prozessführungsbefugt ist.
  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 6/10

    Grund für die Amtsenthebung des Notars: Erwirkung eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.05.2011 - 6 T 246/11
    Hiervon abgesehen kann angesichts der Gründe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 15.11.2010 (NotZ 6/10) hinsichtlich der vorläufigen Amtsenthebung des Schuldners als Notar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass dem Erfolg nicht beschieden ist, da das vom Bundesgerichtshof festgestellte manipulative Verhalten zum Zwecke der Gläubigerschädigung schlichtweg mit dem Amt eines Notars und den persönlichen Anforderungen an die Integrität der Person nicht vereinbar ist.
  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.05.2011 - 6 T 246/11
    Dies entsprach nach Auffassung der Kammer den Grundsätzen der Entscheidung des EUGH vom 02.05.2006 ("Eurofood", ZinsO 2006, 484).
  • AG Nürnberg, 15.08.2006 - 8004 IN 1326/06

    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für eine Limited in Großbritanien bei nicht

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.05.2011 - 6 T 246/11
    Der ursprünglichen Eröffnungsentscheidung des Birmingham County Court vom 21. Mai 2009 hatte die Kammer unter Berufung auf die Entscheidung des AG Nürnberg, ZinsO 2007, 668 f mit Beschluss vom 7. September 2009 (6 T 544/09) die Anerkennung versagt, weil sich der Schuldner zum Zwecke der Schädigung der Gläubiger die Zuständigkeit des englischen Gerichtes mit falschen, täuschenden Angaben erschlichen hatte.
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